Häufig gestellte Fragen
Die allgemeinen Fragen zum Krankenhausaufenthalt finden Sie hier...-
DARF ICH NACH EINEM EINGRIFF AN DER LUNGE ZUR ERHOLUNG IN DEN URLAUB FLIEGEN?
Nein, dass müssen Sie unbedingt mit dem behandelden Arzt besprechen. Der Arzt wird Ihnen dann den gesundheitlich unbedenklichen Zeitpunkt einer Flugreise mitteilen. Das gilt für jegliche Flüge, auch Inlandsflügen, Rundflügen etc. -
MUSS ICH BESTIMMTE MEDIKAMENTE VOR EINEM EINGRIFF ABSETZEN?
Wichtig vor Operationen ist vor allem das kontrollierte Absetzen von blutverdünnenden Mitteln. Dies muss unbedingt mit dem Hausarzt bzw. dem behandelnden Krankenhausarzt besprochen werden.
Auf keinen Fall dürfen Sie diese Medikamente eigenmächtig absetzen. -
WAS IST, WENN ICH STARKE SCHMERZEN ODER ANDERE PROBLEME NACH EINER LUNGENOPERATION BEKOMME?
Schmerzen sind nach einer Lungenoperation sehr häufig und nicht zu vermeiden. Sie werden während und nach dem Krankenhausaufenthalt mit entsprechenden Schmerzmitteln versorgt. Bei allen anderen Problemen, wie auch bei verstärkten Schmerzen melden Sie sich bitte umgehend bei uns.
Klinik für Thoraxchirurgie
Sekretariat
Tel.: 02841/200-2552 -
WAS IST, WENN WÄHREND DES EINGRIFFS WEITERE KRANKHAFTE VERÄNDERUNGEN AM LUNGENGEWEBE SICHTBAR WERDEN?
Sollte während der Operation mehr erkranktes Gewebe gefunden werden, wie im Vorfeld diagnostiziert, wird dieses ebenfalls entfernt. Wir haben auch die Möglichkeit Gewebeproben während der Operation zu entnehmen und in dem auf dem Gelände befindlichen Patologischen Institut innerhalb kürzester Zeit, (15 bis 20 Minuten) analysieren zu lassen. -
BIN ICH NACH EINER TEILENTFERNUNG DER LUNGE WIEDER VOLL BELASTBAR?
Häufig wird nach der Entfernung eines Lungenlappens Ihre Belastbarkeit fast wieder voll hergestellt werden. Bei der Entfernung eines ganzen Lungenflügels werden Sie mit Einschränkungen der Belastbarkeit leben müssen. -
BEKOMME ICH NACH EINER LUNGEN-OP EINE ANSCHLUSSHEILBEHANDLUNG?
Ob Sie eine Anschlussheilbehandlung bekommen hängt von der Diagnose ab. Bei Lungenkrebs oder der Entfernung bösartiger Tumore bekommen Sie auf jedem Fall eine Anschlussheilbehandlung zugesprochen. In anderen Fällen werden wir dies mit Ihrer Krankenkasse klären und Sie über die weiteren Schritte informieren. -
BEKOMME ICH HILFE BEI DER BEANTRAGUNG EINER ANSCHLUSSHEILBEHANDLUNG?
Benötigen Sie eine Anschlussheilbehandlung wird das Pflegeteam der Station einen Termin mit dem Sozialdienst des Krankenhauses für Sie vereinbaren. Der Sozialdienst wird mit Ihnen alle notwendigen Schritte besprechen.
Weitere Informationen zum Sozialdienst finden Sie hier... -
Wo bekomme ich notwendige medizinische Hilfsmittel?
Sollten Sie nach einem Eingriff im Krankenhaus Hilfsmittel, wie zum Beispiel Inhalationsgeräte, Sauerstoffgeräte oder ähnliches benötigen, klären wir die notwendigen Formalitäten direkt mit Ihrer Krankenkasse. Noch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus werden Sie Ihr Hilfsmittel erhalten und Sie bekommen noch im Krankenhaus eine entsprechende Einweisung in den richtigen Gebrauch des Hilfsmittels. -
Ist Lungenkrebs vererbbar?
Menschen, in deren Verwandtschaft bereits Fälle von Lungenkrebs aufgetreten sind, haben ein erhöhtes Risiko, ebenfalls an dieser Krebsart zu erkranken. Zu diesem Ergebnis kommen japanische Wissenschaftler vom „National Cancer Center“ in Tokyo und dem „National Cancer Center Hospital East“ in Chiba. Sind Verwandte ersten Grades (das heißt Eltern oder Kinder) betroffen, ist die Wahrscheinlichkeit, selber Lungenkrebs zu bekommen, fast doppelt so hoch (1,95) im Vergleich zu Menschen in deren Familiengeschichte kein solcher Krebs aufgetreten ist.
Haben Sie also in der Familie Fälle von Lungenkrebs, so sollten Sie notwendige diagnostische Maßnahmen mit Ihrem Hausarzt besprechen.
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