Checkliste für Ihren Aufenthalt

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Nach Ihrem Aufenthalt

Was passiert nach dem Krankenhausaufenhalt?



Ist Ihre Behandlung in unserem Hause abgeschlossen wird vom behandelnden Arzt gemeinsam mit Ihnen Ihre Entlassung besprochen. Den Bericht für Ihren niedergelassenen Haus- oder Facharzt erhalten Sie bei Ihrer Entlassung. Eventuell benötigte Bescheinigungen erhalten Sie nach Rücksprache mit der Station.

Bitte beachten Sie: Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen und von Ersatzkrankenkassen müssen bei der Entlassung aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Eigenbeteiligung für die Krankenhausbehandlung entrichten. Der Betrag fließt nicht dem Krankenhaus zu, sondern wird an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Sie können den festgesetzten Betrag bei Ihrer Entlassung im Büro der Patienten-Aufnahme in bar oder mit EC-Karte bezahlen.

Bitte vergessen Sie keine persönlichen Gegenstände in Ihrem Zimmer oder eventuell abgegebene Wertsachen. Bitte denken Sie auch daran, eventuell ausgeliehene Bücher zurückzugeben.

Hilfeleistungen nach Ihrem Aufenthalt im Überblick

Ein Krankenhausaufenthalt bringt für Patienten und ihre Angehörigen häufig bedeutende Veränderungen mit sich. Daraus ergeben sich viele Fragen und Sorgen. In dieser Situation unterstützt Sie der Sozialdienst des Krankenhaus Bethanien als kompetenter Ansprechpartner. Der Sozialdienst berät Sie in familiären, wirtschaftlichen oder sozialrechtlichen Fragen. Desweiteren informiert Sie der Sozialdienst über Rehabilitation, Heim- und Hospizpflege, Leistungen nach dem Schwerbehindertengesetz und der Sozialhilfe sowie Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen.

Der Sozialdienst des Krankenhaues arbeitet eng mit den jeweiligen Stationen und den behandelnden Ärzten zusammen. Die Beratung ist selbstverständlich vertraulich und kostenlos. Wenn Sie mit uns sprechen möchten, bitten Sie das Stationspersonal einen Kontakt zum Sozialdienst herzustellen.
Bethanienstraße 21
47441 Moers
Tel. 02841/200-0

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