Im Notfallsanitätergesetz (NotSanG) wird die Berufsausbildung im Rettungsdienst von Grund auf geregelt. Die dort festgelegten theoretischen und praktischen Inhalte der Ausbildung sowie deren Umfang und Struktur zielen auf eine Erweiterung der Kompetenzen und Fähigkeiten der zukünftigen Notfallsanitäter:innen und tragen so zu einer Steigerung der Qualität in der präklinischen Notfallversorgung der Bevölkerung bei.
Die Ausbildung zum bzw. zur Notfallsanitäter:in umfasst mindestens 1.920 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht, die praktische Ausbildung in genehmigten Lehrrettungswachen mit einem Umfang von 1.960 Stunden und die praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern mit einem Umfang von 720 Stunden.
Ziele:
- erfolgreiche staatliche Prüfung (mündlich, schriftlich, praktisch)
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäter:in
Ausbildungsbeginn: 01.09.2026
Dauer: 3 Jahre
Voraussetzung:
- Mittlerer Schulabschluss
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- gesundheitliche Eignung
- Ausbildungsvertrag mit einem praktischen Träger der Ausbildung