Wer ist für das Anerkennungsverfahren zuständig?
Für Gleichwertigkeitsprüfungen zu Ausbildungsberufen im dualen System sind vor allem die Kammern zuständig. Bei den reglementierten Berufen richtet sich die Zuständigkeit nach dem jeweiligen Fachrecht und den Ausführungsbestimmungen der Länder (zum Beispiel Approbationsbehörden der Länder für die Ärztezulassung).Die für die einzelnen Berufe zuständigen Stellen werden künftig jeweils aktuell im Anerkennungsportal des Bundes www.anerkennung-in-deutschland.de ausgewiesen. Mit einem Fragesystem im Anerkennungs-Finder werden Anerkennungssuchende direkt zu der für sie zuständigen Stelle geleitet.