Arbeitsmedizin am Krankenhaus
Gesundheit und eine sichere Arbeitsumgebung für unsere Mitarbeiter*innen
Der Betriebsarzt ist Ansprechpartner für alle Mitarbeiter*innen der Stiftung – im Krankenhaus, im Seniorenstift, im MVZ, in der Bethanien Akademie sowie im Ambulanten Hospizdienst. Er berät z. B. Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen in allen Fragen rund um den medizinischen Arbeitsschutz, unterstützt bei Beurteilung der Arbeitsbedingung und nimmt Untersuchungen und arbeitsmedizinische Beurteilungen der Arbeitnehmer*innen vor.
Betriebsarzt Dr. med. Kato Kambartel
Facharzt für innere Medizin, Pneumologie, Allergologie, Schlafmedizin, Infektiologie und BetriebsmedizinVertreter: NN
Kontakt:
Sekretariat: Frau U. Brugmann
E-Mail: betriebsarzt@bethanienmoers.de
Tel.: (02841) 200 2105
Fax.: (02841) 200 2716
Aufgaben der Betriebsmedizin
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Allgemeine Gesundheitsvorsorge und Prävention
Eine allgemeine Gesundheitsvorsorge ist ein Kernbestandteil der arbeitsmedizinischen Betreuung innerhalb der gesamten Stiftung. Unser Ziel ist es, durch Gesundheitsangebote und Vorsorgeuntersuchungen unseren Betrag für die Gesundheit der Mitarbeite*innen zu leisten. -
Arbeitsmedizinische Betreuung externer Betriebe
Externe Betriebe können auch von der Arbeitsmedizin der Stiftung Bethanien betreut werden. Hierbei steht dann das Krankenhaus Bethanien auch bei Bedarf mit erforderlichen diagnostischen Methoden zur Verfügung. -
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die Betriebsmedizin führt die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen für das Personal durch. Unterschieden wird zwischen Pflicht- und Angebotsuntersuchungen.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erfolgen z. B. bei Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe, zum Hautschutz, zur Bildschirmarbeit oder zur Nachtarbeit. -
Aufgaben des Betriebsarztes während der Corona-Krise
Durch die starke Ausweitung des Coronavirus SARS-CoV-2 tauchen für den Betriebsmediziner in seinem Arbeitsalltag neue Tätigkeiten und Herausforderungen auf. Die arbeitsmedizinische Beratung zu angemessenen Präventionsmaßnahmen gewinnt zunehmend an Bedeutung, wohingegen nicht dringliche Untersuchungen zur Zeit aufgeschoben werden sollten.
Eine enge Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sollte sowohl im Allgemeinen als auch im Speziellen für bestimmte Tätigkeiten oder Risikogruppen erfolgen. Regelmäßiger Austausch über neu zu treffende Regelungen, Überprüfung der Umsetzung beschlossener Maßnahmen sowie die fortlaufende Anpassung und Optimierung arbeitssicherheitlicher Schritte sind im Dialog zwischen Arbeitsmediziner, Betrieblichem Gesundheitsmanagement, Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung besonders wichtig.
Der Arbeitsmediziner kann einen wesentlichen Beitrag bei der unternehmensspezifischen Pandemieplanung und Erstellung von betrieblichen Hygieneplänen, Richtlinien sowie Handlungsanweisungen leisten. Darüber hinaus fungiert er als Informations- und Anlaufstelle für alle Fragen der Mitarbeiter*innen, sowohl hinsichtlich der COVID-19 Erkrankung, als auch anderen gesundheitlichen Themen. Weitere Aufgaben des Betriebsarztes während der Corona-Krise sind Beratung die Belegschaft im Umgang mit erkrankten Personen und Kontaktpersonen Erkrankter und die Formulierung notwendiger Schritte für den Fall von Erkrankungen innerhalb des Unternehmens. -
Beratung nach Mutterschutzgesetz
Schwangere Mitarbeiterinnen können jederzeit über die mögliche Einsetzbarkeit im Betrieb beraten werden. Insbesondere ist dies bei Mitarbeiterinnen in der Kinderklinik erforderlich. -
Beratung zur persönlichen Schutzausrüstung
Die Arbeitsmedizin in der Stiftung Bethanien berät den Arbeitgeber bei der Beschaffung der persönlichen Schutzausrüstung wie Handschuhe, Masken etc. Sollten Mitarbeiter*innen hier Probleme haben, stehen wir jederzeit zur Beratung und für individuelle Lösungen zur Verfügung. -
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Bei längeren Fehlzeiten bietet der Betriebsarzt eine Beratung der Mitarbeiter*innen im Rahmen des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements an. Diese Gespräche erfolgen streng vertraulich, hier werden dem Arbeitgeber lediglich auf Wunsch Empfehlungen zur Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung mitgegeben. -
Betriebsbegehungen
Der Betriebsarzt führt gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Hygiene und der MAV regelmäßige Betriebsbegehungen durch. Gleichzeitig überprüfen wir die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen zum Wohle der Mitarbeiter. -
Erfassung von Berufskrankheiten
Bei Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit spielt die Arbeitsmedizin eine bedeutsame Rolle. Hier können Meldungen an die Berufsgenossenschaft erfolgen. -
Gemeinsame Maßnahmenplanung mit der Schwerbehindertenvertretung
Der Betriebsarzt bespricht sich regelmäßig mit den Mitarbeiter*innen der Schwerbehindertenvertretung, um gemeinsame Lösungen für die Mitarbeiter*innen zu erzielen. -
Hautschutzmaßnahmen
Bei Hautproblemen steht der Betriebsarzt den Mitarbeiter*innen jederzeit zur Verfügung. Neben der Beratung zur Auswahl von Hautpflege- und Hautschutzprodukten bieten wir auch Untersuchungen im Rahmen des Hautarztverfahrens einschließlich allergologischer Diagnostik an. -
Jugendschutzuntersuchung
Jugendschutzuntersuchungen werden bei Mitarbeiter*innen unter 18 Jahre durchgeführt. -
Mitarbeit im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung und Suchtprävention
- Teilnahme an verschiedenen Arbeitskreisen (z. B. Arbeitskreis Suchtprävention)
- Schulungen zum Thema "Sucht im Betrieb"
- Angebot der Raucherberatung und Raucherentwöhnung
- Betriebsärztliche Betreuung von Mitarbeiter*innen mit Alkohol- oder anderem Suchtmittelgebrauch
- Individuelle betriebsärztliche Beratung zu Fragen der Gesundheitsförderung
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Organisation der ersten Hilfe
Bei Notfällen steht das Team der zentralen Notaufnahme 24/7 für die Mitarbeiter*innen für Notfälle zur Verfügung.
Auch bei belastenden psychologischen Notfällen kann jederzeit eine Betreuung vermittelt werden. -
Sehtestuntersuchungen und Beratung zur Bildschirmarbeit
Die Mitarbeiter*innen können sich jederzeit bei Problemen mit der Sehfähigkeit vorstellen. Bei Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz haben die Mitarbeiter*innen den Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille. -
Strahlenschutzuntersuchung
Strahlenschutzuntersuchungen sind für alle Mitarbeiter*innen mit Strahlenexposition vorgeschrieben. Diese erfolgen üblicherweise einmal jährlich. -
Teilnahme an Arbeitsschutzgremien
Der Betriebsarzt nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses, der Gefahrstoff- und Hygienekommission teil. -
Unfallerfassung und Statistik
Alle Arbeitsunfälle werden entweder als D-Arztbericht über das sogenannte Verbandbuch erfasst und von der Arbeitsmedizin zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgewertet. Hieraus ergeben sich wertvolle Erkenntnisse für den Arbeitsschutz und die Arbeitsplatzgestaltung.