Zertifizierung nach DDG
Zertifizierung durch die AG-Fuß der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)
Die AG-Fuß (Arbeitsgemeinschhaft Diabetischer Fuß) in der DDG hat im März 2003 einen Prozess eingeleitet, Qualitätskriterien zur Anerkennung von ambulanten und stationären "Fußbehandlungseinrichtungen der DDG" zu entwickeln und deren Umsetzung zu etablieren.Dieser Prozess zur Entwicklung und Etablierung regionaler ambulanter und klinischer Einrichtungen zur interdisziplinären Behandlung von Patienten mit diabetischen Fußerkrankungen wird seitdem kontinuierlich und bundesweit realisiert. Aktuell (März 2011) sind 209 Praxen oder Klinikambulanzen und 87 Kliniken als Fußbehandlungseinrichtungen anerkannt.
Die Erfüllung der Kriterien ist Bestandteil eines umfassenden Qualitätsmanagement bei der Behandlung von Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom. Die Aufgabe dieses Qualitätsmanagements ist eine verbesserte Behandlung von Patienten mit DFS - wohnortnah und flächendeckend in der gesamten Bundesrepublik.
Ambulante und stationäre Fußbehandlungseinrichtungen sind Zentren für die interdisziplinäre Diagnostik und Behandlung von Patienten mit diabetischer Fußerkrankung. Diese Einrichtungen implementieren Elemente der Struktur-, der Prozess- und der Ergebnisqualität und stellen diese öffentlich dar.
Die "Arbeitsgruppe Qualitätsmanagement" organisiert und akutalisiert jeweils als Organ der AG Fuß das Zertifizierungsverfahren zur Anerkennung als ambulante oder stationäre Fußbehandlungseinrichtung DDG.