DARF ICH NACH EINEM EINGRIFF AN DER LUNGE ZUR ERHOLUNG IN DEN URLAUB FLIEGEN?
Nein, dass müssen Sie unbedingt mit dem behandelden Arzt besprechen. Der Arzt wird Ihnen dann den gesundheitlich unbedenklichen Zeitpunkt einer Flugreise mitteilen. Das gilt für jegliche Flüge, auch Inlandsflügen, Rundflügen etc.