Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
nach Ihrem geplanten Krankenhausaufenthalt benötigen Sie eventuell vorübergehend Hilfe bei der Körperpflege oder Haushaltsführung. Sollten dafür Kosten anfallen, müssen Sie diese im Regelfall selber tragen. Denn:
- Die Pflegeversicherung zahlt nur Leistungen, wenn Sie länger als 6 Monate Hilfe bei der Körperpflege benötigen (nicht für Haushalts-/ Einkaufshilfen).
- Die Krankenversicherung wird nur Leistungen zahlen, wenn Sie Kinder unter 12 Jahren haben, die Sie wegen der Erkrankung nicht versorgen können oder wenn eine „Behandlungs-Pflege“ (Spritzen/ Verbände) nötig ist.
- Wenn Sie ein sehr geringes Einkommen haben oder Grundsicherung erhalten, können Sie die Kosten für notwendige Pflegeleistungen oder Haushaltshilfe beim Sozialamt beantragen
Bitte klären Sie vor Ihrer Aufnahme im Krankenhaus Ihre Versorgung nach der Entlassung mit Ihren Angehörigen oder einer Person Ihres Vertrauens.
Auskünfte zu Pflegeleistungen erhalten Sie bei der zuständigen Pflegeberatung Ihrer Krankenkasse und bei der Pflegeberatung Ihrer Gemeinde.