Nach dem Aufenthalt

Was passiert nach dem Krankenhausaufenthalt?

Ist Ihre Behandlung in unserem Hause abgeschlossen, wird vom behandelnden Arzt gemeinsam mit Ihnen Ihre Entlassung besprochen. Den Bericht für Ihren niedergelassenen Haus- oder Facharzt erhalten Sie bei Ihrer Entlassung. Eventuell benötigte Bescheinigungen erhalten Sie nach Rücksprache mit der Station.

Bitte vergessen Sie keine persönlichen Gegenstände in Ihrem Zimmer oder eventuell abgegebene Wertsachen. Bitte denken Sie auch daran, eventuell ausgeliehene Bücher zurückzugeben.

Eigenbeteiligung

Bitte beachten Sie: Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen und von Ersatzkrankenkassen müssen bei der Entlassung aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Eigenbeteiligung für die Krankenhausbehandlung entrichten. Der Betrag fließt nicht dem Krankenhaus zu, sondern wird an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Sie können den festgesetzten Betrag bei Ihrer Entlassung im Büro der Patientenaufnahme in bar oder mit EC-Karte bezahlen.

Patientenüberleitung

Hier erfahren Sie mehr über das Angebot unserer Patientenüberleitung.

Krankenhaussozialdienst

Hier gelangen Sie zur Seite des Krankenhaussozialdienstes.

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