Die theoretische Ausbildung
Die Pflegefachschule hat nach §2 Absatz 3 PflAPrV ein schulinternes Curriculum erstellt. Hierbei wurden die in Anlage 1-4 der PflAPrV aufgeführten Kompetenzen sowie die Empfehlungen des Rahmenlehrplans nach §53 PflBG berücksichtigt .
Die praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung beginnt beim Träger der praktischen Ausbildung mit dem Orientierungseinsatz.
Die Pflichteinsätze finden in den folgenden Versorgungsbereichen statt:
- Stationäre Akutpflege (Krankenhaus)
- Stationäre Langzeitpflege (Altenheim)
- Ambulante Pflege
- Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung sowie
- Psychiatrische Versorgung
- Der Vertiefungseinsatz wird beim Träger der praktischen Ausbildung durchgeführt.