Hauptabteilung Personal, Recht, Compliance und Innenrevision

Die Hauptabteilung Personal, Recht, Compliance und Innenrevision umfasst vier eigenständige Abteilungen: Personal, Recht und Versicherungen, Compliance und Arbeitsrecht sowie Innenrevision. Die Hauptabteilung ist verantwortlich für Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung aus allen der Hauptabteilung zugeordneten Abteilungen und berät den Vorstand bei unternehmenspolitischen Entscheidungen.

Anschrift
Stiftung Bethanien Moers

Hauptabteilung Personal, Recht, Compliance und Innenrevision

Bethanienstraße 21

47441 Moers

Kontakt

Abteilungen

Personal

Die Abteilung Personal umfasst die Bereiche Personalplanung und -controlling, Personalbetreuung und -abrechnung, Arbeitszeitmanagement und Zeitwirtschaft, HR-Digitalisierung und Personalsysteme sowie Personalgewinnung und -entwicklung.

Recht und Versicherungen

Die Abteilung Recht und Versicherungen ist zuständig für alle Rechtsangelegenheiten - ausgenommen sind das Arbeitsrecht und die Rechtsangelegenheiten, die an der Schnittstelle zu Compliance-Themen liegen.

Compliance und Arbeitsrecht

Die Abteilung Compliance und Arbeitsrecht ist dafür zuständig, die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen und unternehmerinternen Richtlinien zu prüfen und ggf. Maßnahmen bei Verstößen einzuleiten.

Innenrevision

Die Abteilung Innenrevision ist zuständig für regelhafte Prüfungen auf Ordnungsmäßigkeit und Funktionsfähigkeit, aber auch für Sonderprüfungen nach Vorgabe des Vorstands oder des Hauptabteilungsleiters.

Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeber­schutz­gesetz - HinSchG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, dass hinweisgebende Personen, sogenannte Whistleblower, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen können.

Die Stiftung Bethanien hat in der Abteilung Compliance und Arbeitsrecht eine interne Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet.

Diese interne Meldestelle ist zuständig für die Meldung von Informationen oder begründeten Verdachtsmomenten bezüglich begangener oder bevorstehender Gesetzesverstöße in unserem Hause. Hierzu zählen nicht nur Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, sondern auch Verstöße gegen ausgewähltes Bundes-, Landes- und/oder EU-Recht (§ 2 Abs. 1 HinSchG).

Mit Lob, Kritik, Ideen und allgemeinen Beschwerden können Sie sich weiterhin gerne an unser Lob- und Beschwerdemanagement wenden.

Die interne Meldestelle behandelt Meldungen vertraulich, d.h. die beschuldigten Personen erfahren im Regelfall nicht, wer die interne Meldestelle informiert hat. Ohne Ihre Zustimmung wird Ihre Identität nur offengelegt, wenn Sie eine offensichtlich falsche Meldung abgeben oder wir ausnahmsweise rechtlich zur Offenlegung verpflichtet sind. Sie können Meldungen über Gesetzesverstöße auch anonym abgeben. Das hat allerdings den Nachteil, dass die interne Meldestelle Sie bei Rückfragen nicht kontaktieren oder über ergriffene und geplante Maßnahmen informieren kann.

Team

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Für Bewerbungen schauen Sie bitte auf die folgende Seite, dort finden Sie die entsprechenden Informationen und Kontaktdaten.

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