Wer in Deutschland in der Gesundheits- und Krankenpflege arbeiten möchte, muss seinen im Ausland absolvierten Berufsabschluss anerkennen lassen. Dazu ist die Durchführung des sogenannten Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Bezirksregierung notwendig. Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist dieser Antrag bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.
Um eine Anerkennung seines bereits absolvierten Berufsabschlusses zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass man über die Kompetenzen, die in Deutschland für die Ausführung des Pflegeberufes notwendig sind, verfügt. Da sich das Berufsbild der Pflegekraft sowie die dazugehörigen Aufgabenfelder weltweit unterscheiden, ist es möglich, dass eine Pflegekraft über bestimmte Kompetenzen noch nicht verfügt, auf die in Deutschland besonders wertgelegt wird. Sollte dies der Fall sein, können die noch fehlenden Kompetenzen in Deutschland im Zuge einer Qualifizierungsmaßnahme nachgeholt werden. Diese Qualifizierungsmaßnahmen finden entweder im Rahmen einer Kenntnisprüfung oder im Zuge eines Anpassungslehrganges statt. Einen Überblick darüber, welche fehlenden Kompetenzen noch ausgeglichen werden müssen, erhält der bzw. die Antragsteller:in anhand des sogenannten Defizitbescheides. Der Defizitbescheid wird von der Bezirksregierung ausgestellt. Sollte eine Pflegekraft bereits über alle notwendigen Kompetenzen für die Ausführung des Pflegeberufes in Deutschland verfügen, wird die Berufsqualifikation möglicherweise bereits vor der Einreise nach Deutschland anerkannt. In diesem Fall stellt die Bezirksregierung einen Bescheid aus, der die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbene Berufsausbildung bescheinigt.
In einer mündlichen und schriftlichen Prüfung werden Inhalte, der im Ausland erworbenen Ausbildung, auf Gleichwertigkeit mit der deutschen Ausbildung geprüft. Die hierfür speziell angebotenen Vorbereitungskurse für Pflegefachkräfte bereiten optimal auf das erfolgreiche Ablegen der jeweiligen Prüfung vor.
Bei der Anpassungsqualifizierung handelt es sich um einen Lehrgang, der adäquat am Nachqualifizierungsbedarf der Teilnehmer:innen orientiert ist – der Anpassungslehrgang. In der Regel handelt es sich hierbei um modular aufgebaute Kurse. Wenn es zur Auflage im Anerkennungsbescheid gehört, werden B2-Sprachkurse vermittelt, fachliche Schulungen vorgenommen sowie Praktika in Krankenhäusern absolviert.
Bei Vorlage einer Vollmacht, welche persönlich unterschrieben und im Original an die Bezirksregierung gesendet wird, kann die Antragstellung zur beruflichen Anerkennung direkt über die Stiftung Krankenhaus Bethanien erfolgen. Somit können bürokratische Verständnisschwierigkeiten vermieden werden.
Die Antragsstellung für Personen aus einem Drittstaat muss zwingend über den Postweg erfolgen. Für Personen aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz ist hingegen die Antragsstellung auf elektronischem Wege möglich.
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