Auf dem Bild ist ein Flur des Krankenhauses zu sehen, auf dem mittig zwei Personen mit dem Rücken zur Kamera lang laufen. Eine ältere Dame (li.) läuft am Rolator und wird von einer jüngeren Dame (re.) begleitet.

Checkliste für Ihren Aufenthalt

Was benötige ich bei einem Krankenhausaufenthalt?

Hier finden Sie Informationen rund um Ihren Aufenthalt im Krankenhaus Bethanien.

  • Einweisung des Haus- oder Facharztes (Überweisungsschein)
  • Befreiungsausweis von Zuzahlungen, Quittungen bereits geleisteter Zuzahlungen
  • Versicherungskarte Ihrer Krankenkasse
  • Falls gegeben, die Zusage der Kostenübernahme durch eine private Zusatzversicherung
  • Personalausweis
  • Vorbefunde des niedergelassenen Arztes wie Berichte, Befunde, Röntgenaufnahmen, damit wir unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden
  • ggf. Marcumar-Ausweis, Röntgen-, Diabetes-, Prothesenpass, Allergie-Ausweis, etc.
  • Liste Ihrer Medikamente, sowie Mitnahme Ihrer regelmäßig einzunehmenden Medikamente
  • Pflegeüberleitungsbogen der Sozialstation bei bestehender häuslich-ambulanter Pflege

Körperpflege / Hygiene:

  • Handtücher, Waschlappen, Badetuch
  • Seife, Duschgel, Haarshampoo
  • Zahnbürste, Zahnpasta, Zahnputzbecher, Mundwasser
  • Kamm, Haarbürste, Föhn
  • Nagelschere und Nagelfeile
  • Handspiegel
  • Kosmetika
  • Rasierapparat
  • Zahnprothesenträger: Prothesendose und Reinigungsmittel


Kleidung:

  • Schlafanzüge, Nachthemden
  • Morgenmantel oder bequemen Hausanzug
  • Hausschuhe, festes Schuhwerk, Trainingsschuhe, Schuhanzieher
  • Trainingsanzug / Sportbekleidung
  • T-Shirts
  • Strümpfe
  • Bequeme Oberbekleidung
  • Kleidung für die Entlassung


Persönliche Hilfsmittel:

  • Brille, Kontaktlinsen
  • Hörgerät
  • Gehstock, Gehilfen, Rollator
  • Stützstrümpfe, Mieder, Bandagen


Sonstiges:

  • Wecker / Uhr
  • Schreibutensilien, Adress- und Telefonliste
  • Kleinerer Geldbetrag (z.B. für Telefon, Fernsehergebühren, Kaffee, Zeitschriften)
  • Geld für die gesetzliche Zuzahlung (10.-€/Tag)
  • Bücher, Sudoku, Rätselhefte, Zeitschriften
  • CD-Spieler, MP3-Player, kleines Radio (BITTE MIT KOPFHÖHRER)

Bitte verzichten Sie unbedingt darauf, Schmuck und größere Geldbeträge ins Krankenhaus mitzubringen. So sorgen Sie einem eventuellen Diebstahl vor. Bei Verlust von Wertgegenständen oder Bargeld im Krankenhaus können wir keine Haftung übernehmen. Dazu gehören auch Auto- und Haustürschlüssel, wichtige persönliche Unterlagen, Handys und Computer.

Bitte geben Sie bereits bei der Aufnahme an, ob Sie Wahlleistungen wie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt wünschen. Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ des Hauses sowie die zur Zeit gültigen Pflegesätze können Sie bei der zentralen Patientenaufnahme erfragen. Alle persönlichen und medizinischen Patientendaten, die wir zur Abrechnung und zur Dokumentation benötigen, werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Anmeldung unter Umständen etwas Zeit erfordert. Im Wartebereich stehen Sitzgelegenheiten zur Verfügung.

Bei einer Notaufnahme bzw. einer Aufnahme außerhalb der normalen Dienstzeiten erfolgt die Anmeldung direkt in der Zentralambulanz. Bitte machen Sie sich in einer solchen Situation keine Gedanken über die Formalitäten. In Notfällen geht selbstverständlich Ihre Gesundheit vor. Wir helfen Ihnen später gern, die Formalitäten noch zu erledigen.

Falls Sie nicht oder nur schlecht laufen können, stehen Ihnen im Eingangsbereich Rollstühle zur Verfügung. Dort finden Sie auch Gepäckwagen zum bequemen Transport Ihrer Taschen und Koffer. Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich einfach an die Information im Haupteingang.

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,


nach Ihrem geplanten Krankenhausaufenthalt benötigen Sie eventuell vorübergehend Hilfe bei der Körperpflege oder Haushaltsführung. Sollten dafür Kosten anfallen, müssen Sie diese im Regelfall selber tragen. Denn:

  • Die Pflegeversicherung zahlt nur Leistungen, wenn Sie länger als 6 Monate Hilfe bei der Körperpflege benötigen (nicht für Haushalts-/ Einkaufshilfen).
  • Die Krankenversicherung wird nur Leistungen zahlen, wenn Sie Kinder unter 12 Jahren haben, die Sie wegen der Erkrankung nicht versorgen können oder wenn eine „Behandlungs-Pflege“ (Spritzen/ Verbände) nötig ist.
  • Wenn Sie ein sehr geringes Einkommen haben oder Grundsicherung erhalten, können Sie die Kosten für notwendige Pflegeleistungen oder Haushaltshilfe beim Sozialamt beantragen

Bitte klären Sie vor Ihrer Aufnahme im Krankenhaus Ihre Versorgung nach der Entlassung mit Ihren Angehörigen oder einer Person Ihres Vertrauens.

Auskünfte zu Pflegeleistungen erhalten Sie bei der zuständigen Pflegeberatung Ihrer Krankenkasse und bei der Pflegeberatung Ihrer Gemeinde.

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