BG-Verfahren
Unsere Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie ist als einziges Krankenhaus in Moers und Umgebung im Rahmen des Schwerverletzungsartenverfahren (sogenanntes VAV Verfahren) am stationären Heilverfahren der Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen zugelassen.
Das bedeutet, dass alle Verletzungen, die im Rahmen eines Arbeits- oder Arbeitswegeunfalles, eines Schul- oder Kindergartenunfalles entstanden sind, in unserer Klinik ambulant wie auch stationär behandelt werden. Ebenso werden Folgezustände von bg-lich versicherten Unfällen und Berufskrankheiten durch uns versorgt. Durch die enge Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Durchgangsärzt:innen im Umkreis unseres Krankenhauses ist ein optimaler Übergang von der stationären zur ambulanten Behandlung im Rahmen des bg-lichen Heilverfahrens gewährleistet.